- Eine Beurlaubung im ersten Fachsemester ist nicht möglich.
- Generell sind maximal 6 Beurlaubungen aus demselben Grund möglich; nur bei triftigen Gründen (etwa Krankheit) oder in Einzelfällen auch noch weitere.
- Das Semesterticket ist im Falle einer Beurlaubung generell nicht enthalten.